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Ihre Klinik Wiesengrund auf einem Blick Print  

- Behandlungsschwerpunkte mit entsprechender Diagnostik
- Therapiemöglichkeiten
- Ausstattung der Klinik
- Kostenträger und Krankenkassen
- Ihr Weg zu uns

Behandlungsschwerpunkte mit entsprechender Diagnostik

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Anschlussheilbehandlung nach Operationen und Unfällen
Rehabilitation nach Endoprothesen von Hüft-,
Knie- und Schultergelenken
Degenerative Veränderungen der Gelenke und
der Wirbelsäule
Intensive, leistungsorientierte Rehabilitation bei
Sportverletzungen
Verletzungen der Wirbelsäule mit oder ohne
neurologische(n) Ausfälle(n)
Patienten mit Bein- oder Arm-Amputation
Prothesengebrauchsschulung
Korrekturen von Fehlstatiken und Gelenkkontrakturen
Patienten mit Osteoporose, Schmerzzuständen
Erkrankungen aus dem rheumatischen Formenkreis
GO – Geronto-Orthopädische Behandlung
Behandlung von älteren Patienten nach
Gelenkersatzoperation mit gewichtigen
Nebenerkrankungen in speziellen Kleingruppen

 

Therapiemöglichkeiten

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Gangschule, Antiluxationsschulung für Patienten mit
Endoprothesen
Rückenschule für akute und chronische Schmerzen,
Entspannungstraining
Dosiertes Muskelaufbautraining an Kraftmaschinen
Ausdauertraining am Handkurbel-, Fahradergometer,
Laufband
Aktive Wassertherapien
Individuelles Trainingsprogramm für Leistungssportler
Anpassung von Prothesen, Korsetts und Sportschienen,
Gangschule
Mobilisation und Behandlung in der Ergotherapie
Umfassende Ernährungsberatung und Schulung/Lehrküche
Orthopädische Schuh- und Einlagenversorgung
Umfassende psychologische Beratung und Therapie
„Aktiv im Alltag“ unter psychologischer Leitung
„Vermeiden von Depressionen im Alltag“ unter
psychologischer Leitung
Soziale, berufliche und behindertenspezifische Beratung
Alle Möglichkeiten der Physikalischen Medizin wie Bäder,
Kryotherapie, Lymphdrainage, Massagen, Elektrotherapie,
Infrarotbestrahlung usw.


Ausstattung der Klinik

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134 Zimmer mit Balkon, Dusche/WC, TV, Telefon
Davon: 6 Doppelzimmer und 6 Schwerbehindertenzimmer
Hauseigenes Bewegungsbad
Großer und moderner Kraftraum
Große und modern ausgestattete Diät- und Lehrküche
Alle Therapien im Haus
Direkte Verbindung zu den Hellweg-Sole-Thermen
Großer Vortragsraum mit Video- und Fernsehprojektion
Verschiedene Aufenthalts- und Fernsehräume
Kaminzimmer/Bibliothek, TT-Raum, Billard, Kreativräume,
Internetplatz
Cafeteria
Wasch- und Trockenraum
Fitnessraum für Gäste des Hauses
Täglich 1x kostenlos Schwimmen in den Thermen für unsere
Patienten und Gäste
Ruhige Ortslage, direkt am Kurpark und den Thermen

 

Kostenträger und Krankenkassen
 

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Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See
Alle Krankenkassen
Privatversicherungen
Selbstzahler
Beihilfefähig
Teilstationäre und ambulante Behandlung


Ihr Weg zu uns


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Ihr Weg zu einer AHB/AR
Sprechen Sie mit Ihrem behandelnden Krankenhausarzt über die Möglichkeit einer AHB/AR im Anschluss an Ihren Krankenhausaufenthalt.
Das Krankenhaus (Arzt und Sozialdienst) beantragt daraufhin bei Ihrem Rentenversicherungsträger oder Ihrer Krankenkasse eine AHB/AR. Machen Sie von Ihrem „Wunsch- und Wahlrecht“ gebrauch und geben Sie unsere Klinik als „Wunschklinik“ bei Ihrem Antrag an.
Wenn Ihr Antrag zu einer AHB/AR in unserem Haus genehmigt wurde, koordinieren wir gemeinsam mit dem Kostenträger und der überweisenden Klinik Ihren Aufnahmetermin und gegebenenfalls den Transfer vom Krankenhaus zu uns.

 



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Ihr Weg zu einer Reha (Stationäres-/Ambulantes- Heilverfahren)
Voraussetzung für die Beantragung einer Reha ist immer eine ärztliche Bescheinigung. Nach der Untersuchung durch Ihren Hausarzt und dessen Befürwortung zu einer Reha, stellt er den Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger bzw. Krankenkasse. Vergessen Sie nicht, unsere Klinik als „Wunschklinik“ in Ihrem Antrag zu vermerken.
Nach der Prüfung und der Befürwortung des Antrages durch den Kostenträger wird er Sie und uns informieren.
Sie bekommen daraufhin von uns eine Einladung mit einem festen Termin wann Ihre Maßnahme stattfindet. Sollten Sie diesen Termin aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

 

 


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Ihr Weg zu einer privaten AHB/Sanatoriumskur
Auch wenn Sie privat oder über die Beihilfe versichert sind, ist die Klinik Wiesengrund Ihr Ansprechpartner. Klären Sie bitte im Vorfeld der Maßnahme eine eventuelle Kostenübernahme seitens der Versicherung oder Beihilfe.
Haben Sie die Kostenzusage Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfe klären Sie bitte telefonisch mit uns Ihren Termin ab.
Sie erhalten umgehend von uns Ihre Einladung zugesandt.

 

 



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Ihr Weg zu einer „offenen Badekur“ (ambulante Vorsorgemaßnahme)
Sie haben die Möglichkeit bei Ihrer Krankenkasse „ambulante Vorsorgemaßnahmen“ (früher „offene Badekur“) zu beantragen. Dies bedeutet, dass Ihre Krankenkasse Ihnen zu dem Aufenthalt bei uns einen gewissen Betrag erstattet. Ihre Anwendungen lassen Sie sich dann von einem ortsansässigen Badearzt bei uns verschreiben.
Nachdem Sie die Genehmigung Ihrer Kasse haben, setzen Sie sich mit uns in Verbindung und wir stimmen gemeinsam mit Ihnen den Termin Ihrer Maßnahme ab.
Vor Ort suchen Sie dann einen der ortsansässigen Badeärzte auf und lassen sich Ihre Anwendungen verschreiben.
Wir erstellen dann aufgrund des Rezeptes einen Therapieplan mit Ihren Anwendungen bei uns im Haus.
Die Kosten für den Aufenthalt und mögliche weitere Kosten müssen von Ihnen getragen werden. Mit der Rechnung über ihren Aufenthalt wenden Sie sich dann an Ihre Krankenkasse, die dann den vorher mitgeteilten Betrag erstattet.




















     

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Ihr Weg zu einem privaten Aufenthalt bei uns
Wenn Sie bei uns einen Privataufenthalt buchen möchten, rufen Sie einfach unsere Reservierung an. Die Damen können Ihnen bezüglich des Termins und dem Zimmer gezielt Auskunft geben.
Wenn Sie sich auf einen Termin verständigt haben, schicken wir Ihnen eine Buchungsbestätigung mit allen Einzelheiten zu Ihrem Aufenthalt bei uns zu.
Bitte schicken Sie diese unterschrieben an uns zurück und Ihr Termin ist gebucht.
Falls Sie Anwendungen bei uns nehmen möchten, lassen Sie diese bei Ihrem Hausarzt rezeptieren.
Bitte denken Sie daran, dass das Rezept nicht älter als 10 Tage sein darf.